Weitere Informationen zur Energieberatung:
Energieberatung
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Energieeffizienzklasse
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EU-Gebäuderichtlinie
(PDF, 131 KB)
Die EU-Gebäuderichtlinie hat ab Januar 2006 folgendes Ziel vorgegeben:
Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss ein Energiepass vorgelegt werden, der den absehbaren Energieverbrauch, sowie den Zustand der Gebäudehülle transparent macht. Anhand der Energieeffizienzklasse (A - sehr gut - bis - I - sehr schlecht), bzw der "Tacho-Anzeige" (siehe Bild) lässt sich der Vebrauch sehr gut darstellen. Wohnungsunternehmen, Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument , welches bei guter Einstufung der Energieeffizienz, die Nebenkostenbelastung zu einem besonderen Qualitätsmerkmal der Immobilie werden lässt.
Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell eher mit "hohen" oder "niedrigen" Energiekosten rechnen müssen. Die Energieeffizienzklasse soll ein Gütesiegel für Wohnungen und Gebäude sein.
Die Leistungen eines Energiepasses umfassen:
- Einmalige Begehung und Bestandaufnahme des Objekts
- Feststellung des Ist-Zustandes
- Softwareunterstützte Auswertung
- Energie-Effizienzklassen-Einteilung
- Energiepass
